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vob zusatzband 2016 vergabe und vertragsordnung f

Mr. Daniela Funk

ng voranzutreiben. Einbindung in das deutsche Baurecht Die VOB ist keine öffentlich-rechtliche Vorschrift im formellen Sinne, sondern eine anerkannte Vertragsgrundlage, die in Bauverträgen meist ausdrücklich vereinbart wird. Das besondere an der VOB ist ihre duale Struktur: Die VOB/A regelt d